Vor wenigen Tagen ist das Grundgesetz 70 Jahre alt geworden. Am 23. Mai 1949 wurde es beschlossen und gilt seitdem als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält 146 Artikel für den Staat und regelt unser Zusammenleben, jeder muss sich daran halten. Aber auch die Rechte und Aufgaben von Ämtern und unserer Politik sind darin verankert. Wusstest du allerdings, dass Kinder im Grundgesetz kaum Erwähnung finden? Deshalb gibt es das Aktionsbündnis Kinderrechte. Ich habe mir deren Aufgaben mal etwas genauer angeschaut.

Was fordert das Aktionsbündnis Kinderrechte?

Zwar gibt es seit 1992 die UN-Kinderrechtskonvention, aber Kinderrechte sind bis heute nicht in das Grundgesetz aufgenommen worden. Gerade bei politischen Entscheidungen werden Kinder oftmals kaum oder gar nicht berücksichtigt. Und genau das möchte das Aktionsbündnis Kinderrechte ändern. Es besteht seit 1994 aus dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und der Deutschen Liga für Kinder.

Derzeit sind Kinder nur Träger von Grundrechten, sie können aber ihre Rechte selbst nicht erfordern. Das Aktionsbündnis ist sich sicher, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht außer Acht gelassen werden sollten, damit sich diese individuell entfalten können. Das Bündnis sieht das Wohlergehen von Kindern als Kernaufgabe an und möchte die Position von Kindern stärken.

Was soll in das Grundgesetz?

Das Aktionsbündnis hat sich einige Gedanken dazu gemacht, was im Grundgesetz angepasst werden müsste. Folgende Punkten sollten aufgenommen werden:

  • Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinderbetreffenden Entscheidungen;
  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen

Zugegeben, klingt alles sehr theoretisch und ist vielleicht auch nicht beim ersten Lesen zu verstehen, dennoch erkenne ich einige gute Ansätze, die ich auch nachvollziehen kann. Jedes Kind sollte die Chance bekommen, sich zu entwickeln und seine Fähigkeiten und Talente ausleben zu können. Die Meinung von Kindern sollte nicht überhört werden und sie sollten sich frei äußern dürfen. Der Staat achtet, schützt und fördert zudem die Rechte des Kindes.

Und was bringt das?

Würden Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden, hätte der Staat sowie die Eltern eine größere Verantwortung gegenüber Kindern. Das bezieht sich zum Beispiel auf den Straßenbau, die Planung von neuen Wohnvierteln oder die Gestaltung von Lehrplänen in der Schule. Der Staat müsste mehr Pflichten erfüllen, wenn es um kindgerechte Lebensverhältnisse geht. Zudem fordert das Aktionsbündnis die Beteiligung von Kindern an unserer demokratischen Gesellschaft. Und außerdem hätte die Verankerung eine internationale Signalwirkung, sodass auch andere Länder angeregt werden könnten, ebenfalls Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.